Angebote für Eltern und Erziehungsberechtigte

Allgemein

  • Gespräche und Beratung

Individuelle Terminabsprachen und feste Sprechzeiten für Eltern:

Montag bis Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr, Dienstag bis 15:00 Uhr und Mittwoch bis 15:30 Uhr

  • Systemische Beratung
  • Informationen und Vermittlung zu weiteren Beratungsstellen, Vereinen, Hilfsangeboten
  • Unterstützung bei der Antragstellung von Bildung und Teilhabe und Verwaltungsangelegenheiten

  

Antragstellungen (Bildung und Teilhabe, Kindergeldzuschlag, Gütersloher Bildungsfonds)

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

ich möchte Sie in diesem Schreiben nochmals darauf aufmerksam machen, dass ich Ihnen nicht nur bei persönlichen Anliegen oder Fragen Beratungsmöglichkeiten biete, sondern auch insbesondere Hilfe bei Antragstellungen für Bildungs- und Teilhabepakete (BUT) leiste. Die Corona Krise hat leider auch bei einigen finanzielle Einbrüche hervorgerufen. Überprüfen Sie gerne, ob Sie dadurch jetzt Unterstützung durch BuT oder Notfall- Kindergeldzuschlag (KiZ) erhalten können. Gerne berate ich Sie dazu!

Bitte melden Sie sich wenn sie beim Antrag stellen Hilfe brauchen bei mir im Schulsozialarbeiterbüro. Sie erreichen mich unter der Nummer 0159/04298447 oder 05241/50523880 und auch pair Mail: j.niediek@awo-guetersloh.de

Ich freue mich, wenn Sie mein Angebot in Anspruch nehmen!

Bildung und Teilhabe (BuT)

Hierzu einige Eckdaten zu BuT:

Wer erhält finanzielle Unterstützung?

Die Bildungs- und Teilhabepaket Leistungen (kurz: BuT-Anträge) erhalten Eltern, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (SGBII) erhalten, Sozialhilfeleistungen (nach SGBXII) oder AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) oder Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommen (Bundeskindergeldgesetz BKGG).

Wofür kann ich Geld bekommen, wenn ich einen Antrag stelle?

Es gibt mögliche finanzielle Unterstützung vom Jobcenter für:

  1. die Mittagsverpflegung in der OGS (Sie zahlen keinen Beitrag, der Eigenanteil entfällt)
  2. Schulbedarf: Sie erhalten Geld um alle notwendigen Materialien zum Arbeiten in der Schule (Stifte, Hefte, Wasserfarben, Schulranzen etc.) kaufen zu können. (150€ pro Schuljahr; erstes Halbjahr 100€ zweites Halbjahr 50€)
  3. Lernförderung: Nachhilfe für Kinder, die in der Schule weitere Unterstützung benötigen

Stellen Sie Anträge für Nachhilfe!! Auch hier sind durch Corona die Verfahren zur Genehmigung gelockert worden!!!

  1. Ausflüge der Schule: Kosten für Tagesfahrten und Klassenfahrten werden übernommen
  2. Kultur, Sport, Freizeit: Bis zu 15€ im Monat bzw.180€ im Jahr für z.B. Musikunterricht, Fußballverein, Ausrüstungsgegenstände oder sonstiges

Anträge für das Mittagessen in der OGS müssen jedes halbe Jahr neu beantragt werden!

 

Kindergeldzuschlag (KiZ)

Folgende Eckdaten zum Kindergeldzuschlag:

An wen sich der Notfall-KiZ richtet:

Bei vielen Familien kommt es aktuell durch die Corona-Krise zu unvorhergesehenen Einkommenseinbußen. Die Bundesregierung hat deshalb im Rahmen des Sozialschutz-Pakets den Kinderzuschlag kurzfristig umgestaltet („Notfall-KiZ“). Dadurch erhalten möglichst viele Familien finanzielle Unterstützung, wenn sie derzeit Einkommen einbüßen.

Nutzen Sie den Notfall-KiZ, wenn Ihr Verdienst nicht für den Lebensunterhalt Ihrer Familie ausreicht. Das kann zum Beispiel passieren, wenn Sie …

  • Kurzarbeitergeld erhalten,
  • selbstständig sind und derzeit keine oder verringerte Einnahmen haben,
  • weniger Bezüge durch entfallene Überstunden haben oder
  • derzeit Arbeitslosengeld oder Krankengeld beziehen.

Der Notfall-KiZ beträgt monatlich bis zu 185 Euro pro Kind.

Änderungen beim Kinderzuschlag ab dem 1.4.2020:

Die grundlegenden Voraussetzungen für den Kinderzuschlag gelten weiterhin. Diese finden Sie auf der Seite Kinderzuschlag: Anspruch, Höhe, Dauer (https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/notfall-kiz).

Folgende Änderungen gelten durch den Notfall-KiZ:

  • Eltern müssen nur noch ihr Einkommen im Monat vor der Antragstellung nachweisen. Stellen Sie Ihren Antrag zum Beispiel im April, müssen Sie nur noch das Einkommen für den März nachweisen. Diese Regelung gilt befristet bis zum 30.09.2020.
  • Erhalten Sie bereits den Höchstbetrag von 185 Euro pro Kind, wird Ihr KiZ-Bezug automatisch um 6 Monate verlängert.
  • Beziehen Sie aktuell Kinderzuschlag und erhalten weniger als 185 Euro pro Kind, können Sie Ihren KiZ-Anspruch überprüfen lassen.
  • Vermögen wird beim Kinderzuschlag nur noch in Ausnahmefällen berücksichtigt.

Auf dieser Internetseite finden Sie alles zum Kindergeldzuschlag:

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer

Gütersloher Bildungsfonds

Was fördert der Bildungsfonds, was wird nicht gefördert?

Unterstützt wird alles, was ein Kind individuell oder die Kinder in der Gruppe fördert, was den Kindern

zu Gute kommt und dazu beiträgt, der Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufgabe gerecht zu

werden sowie einen Beitrag zur gesellschaftlichen Bildungsteilhabe zu leisten.

Gefördert werden:

  • Gesundheit und Ernährung
  • Körper und Bewegung
  • Sprache und Kommunikation
  • Teilhabe und Erfahrung

Förderbeispiele:

– Mittel und Maßnahmen, um an Bewegung, Spiel und Sport teilzunehmen, z.B. Turnschuhe,

– Badeanzug/Badehose

– Vereinsbeitrag Sport, wenn das Bewegungsangebot für die Entwicklung des Kindes nötig ist

– Musikalische Förderung, wenn bei dem Kind eine hohe Begabung vorliegt, der Musikunterricht aber nicht von den Eltern gezahlt werden kann

– Spezielle Sprachförderung, die für die Integration des Kindes, die Entwicklung des Kindes wichtig ist

– Beitrag für die Teilnahme am Schulausflug

– Fahrtkosten zur Schule, wenn die Eltern diese z.B. auf Grund einer temporärenNotsituation nicht zahlen können, sie aber nicht unter die staatlicheUnterstützung fallen

Wichtig:

1) Wenn möglich mit den Eltern absprechen und deren möglichen Eigenanteil abstimmen

2) Unterstützung auch für Familien in temporären Notsituationen, z. B. auch zur Überbrückung

3) Unterstützung nicht nur defizitär, sondern auch fördernd möglich (z.B. hohes musikalisches Talent fördern)

Nicht gefördert werden:

– Ausstattung der Schule mit neuen Möbeln

– Der gemeinsame Ausflug mit der Schulklasse

Wichtig:

Bitte im Vorfeld abklären:

– Welche anderen Fördermöglichkeiten bestehen? (Der Bildungsfonds fördert immer nachrangig.)

– Kann z.B. über das Bildungs- und Teilhabepaket gefördert werden? Welche Möglichkeiten der Förderung/Unterstützung gibt es bereits?

Schulsozialarbeit

Johanna Niediek

-Schulsozialarbeiterin – BA Soziale Arbeit – Systemische Beraterin DGSF –

Bruder-Konrad-Str.116
33334 Gütersloh

Telefon: 05241 50 52 38 80
Mobil: 0159 04 29 84 47

 E-Mail:   j.niediek@awo-guetersloh.de     und

Instagram: schulsozialarbeit_ josefschule

Sprechzeiten/ Erreichbarkeit:

Montag: 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr

Dienstag und Mittwoch 7:45 Uhr bis 15:00 Uhr

Donnerstag: 7:45 Uhr bis 13:30 Uhr

Freitag: 7:45 Uhr bis 13:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind individuelle Terminabsprachen möglich!


Die Beratung von Frau Niediek unterliegt der Schweigepflicht.